ANALYSE DIGITALER BEWEISE im Strafverfahren
ANALYSE DIGITALER BEWEISE im Strafverfahren
IJAF-Kursprogramm/Webinare & Gutachtenservice
IJAF-Beraterservice Unser Service Evaluation polizeilicher Reports/IT-Forensik-Gutachten

Begutachtung von polizeilichen Reports und von 

IT-Forensik-Gutachten

Evaluation/Begutachtung von Ermittlungsreports und IT-Sachverständigengutachten

Sie werden mit Auswertungen von IT-Forensikern und Datenwissenschaftlern der Polizei bzw. externen Sachverständigen im Bereich digitaler Massendatenauswertung in der Beweisaufnahme in Form von Auswertungsreports oder Gutachten konfrontiert. 

Dann kann Ihnen eine sachkundige und kritisch-unabhängige Einschätzung dieser häufig als Beweismittel in Strafverfahren verwendeten und das Gericht nicht selten (belastend) vor-einstellenden Expertenmeinung als eine erste fundierte Grundlage und Orientierung für für die weitere Verteidigung und Ausrichtung Ihrer Verteidigungsstrategie dienen. 

Nicht selten lassen sich bereits bei einer kritischen Durchsicht von Reports und Gutachten Feststellungen hinsichtlich der methodischen Qualität bei der Einhaltung IT-forensischer Standards und der Gewährleistung der Zuverlässigkeit der angewandten Methoden und Software-Tools treffen, die eine Vielzahl konkreter Ansatzpunkte für Anträge, Stellungnahmen oder Fragelisten zur Vernehmung von Ermittlungspersonen und Gutachtern liefern. 

Evaluation polizeilicher Reports zur Auswertung digitaler Beweise

Polizeiliche Auswertungen der in den Ermittlungen erfassten digitalen Rohdaten werden üblicherweise mit verschiedenen Berichten und/oder einem Abschlussbericht versehen. Damit sollte der Verteidigung eine methodisch einwandfreie Darstellung dazu, welche digitalen Daten aus welchen Quellen zum Nachweis eines Tatverdachtes mit welchem Ergebnis ausgewertet wurden. Strafverteidiger*innen stehen nun vor der Aufgabe, die Zuverlässigkeit der polizeilichen Auswertung im Ganzen und im Detail einzuschätzen und ggf. über Beweisanträge zu weiteren Beweiserhebungen, eigene Recherchen oder Beiziehung von IT-Sachverständigen zu entscheiden. 

IJAF steht für eine erste Evaluation der Auswertung digitaler Beweise in konkreten Strafverfahren zur Verfügung. Dabei erfolgt nicht selten - natürlich in Absprache mit den Auftraggebern und unter Einhaltung der DSGVO) wegen der Komplexität der Auswertungen eine Zusammenarbeit mit Experten in oder außerhalb unseres Netzwerks. 

Evaluation von IT-Sachverständigen-Gutachten

Infolge der Vielfalt digitaler Daten, der Diversität der eingesetzten Software-Tools und angewandten Auswertungsmethoden werden häufig IT-Sachverständige zu speziellen Fragen der Auswertung und Beurteilung digitaler Beweise herangezogen. Die Einschätzung der Reports dieser Gutachter und die Vorbereitung von Fragen für die Hauptverhandlung oder ggf. die Beantragung einer weiteren Begutachtung setzt eine detaillierte Auswertung der gutachterlichen Stellungnahmen voraus. 
IJAF bietet eine solche Evaluation an, wobei zu bemerken ist, dass der Schwerpunkt der eigenen Expertise im Bereich insbesondere der Gesamteinschätzung des methodischen Rahmens, der Anwendung entsprechender Standards, der exakten Protokollierung des gutachterlichen Vorgehens und der computer-gestützten Inhaltsanalyse liegt. Soweit originär IT-forensische Fragen zu beurteilen sind, wäre die Kooperation mit Experten aus diesem Bereich erforderlich.