Expertenunterstützung bei eigener Auswertung
digitaler Beweise
Computer-gestützte Auswertung Ihrer digitalen Falldaten
Sie arbeiten als Strafverteidiger*in, als privater Ermittler, als Insolvenzberater oder auch als investigativer Journalist mit großen Mengen (Big Data) von digitalen Daten aus den unterschiedlichsten Quellen, wie PCs und Laptops, Smartphones, Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) oder Funkzellen-Daten und stehen vor dem Problem sachgerechter und am Ende ggf. auch gerichtsverwertbarer Auswertung dieser heterogenen Datenmengen?
Dann kann es hilfreich sein, unseren Service in Anspruch zu nehmen und die von der Staatsanwaltschaft eingebrachten digitalen Beweise bezüglich ihrer Zulässigkeit und ihres Beweiswertes zum Nachweis der in der Anklage vertretenen Anklagepunkte (Anklagetheorie) unabhängig überprüfen zu lassen. Häufiger als oftmals vorgestellt lassen sich Verletzungen von Auswertungsstandards oder gar Fehler in der Datenverarbeitung (Volatilität digitaler Daten – siehe dänischer Funkzellen-Datenskandal) und Datenanalyse auf Seiten der polizeilichen Ermittlungen mit dem Ergebnis verfälschter Befunde (mangelnde Validität der Daten) finden. Darüber hinaus ist es möglich, die Anklagetheorie mit einer „Gegentheorie“ in Zweifel zu ziehen, wenn mittels eigener Datenauswertung neue analytische Fragestellungen untersucht werden oder bislang von der polizeilichen Auswertung nicht untersuchte Bereiche der erfassten Rohdaten ausgewertet werden. Bei dem Umfang der digitalen Daten ist gerade Letzteres keine Seltenheit und führt zu fundierten, beweisgestützten Gegendarstellungen der Verteidigung.
Unabhängig, objektiv, weisungsfrei
Die gutachterlichen Stellungnahmen zur Auswertung von digitalen Beweisen bzw. bei der Einschätzung der Qualität polizeilicher Auswertungsberichte oder von IT-forensischen Gutachten werden unabhängig, weisungsfrei und objektiv erstellt und mit einer entsprechenden Dokumentation versehen, so dass sie ggf. gerichtlich verwertbar sind. Das schließt ein, dass die dargestellten Befunde und Interpretationen im Einzelnen konsistent und nachprüfbar sind und in einer auch für Nicht-IT-Forensiker und -Analysten verständlichen und nachvollziehbaren Weise präsentiert werden.
Der gutachterliche Auftrag schließt darüber hinaus die Beratung der Auftraggeber in allen Verfahrensstufen ein.