IJAF-Beraterservice Unterstützung nach Cyber-Attacken
Unterstützung nach Cyber-Attacken
Cyber-Attacken haben in den letzten Jahren ein nahezu epidemisches Ausmaß angenommen - und offenkundig setzt sich dieser Trend auch für die Zukunft fort. Betroffene von Cyber-Angriffen können sich nicht darauf verlassen, dass Behörden oder Arbeitgeber oder andere Stellen die Risiken und Schäden solcher Angriffe minimieren oder ausgleichen. Ohne zielgerichtete Eigeninitiative wird das Ausmaß der Gefährdung oder von Schäden kaum hinreichend für die eigene Person zu erfassen sein.
Wir bieten eine Checkliste für Sofortmaßnahmen - oder auch weitergehende Unterstützung. Bitte schicken Sie bei Bedarf eine kurze Nachricht unter Angabe der Art der Cyber-Attacke, von der Sie betroffen sind. Wir melden uns umgehend zurück!
Nach dem Cyber-Angriff - Was tun?
Unmittelbar nach Entdecken eines Cyber-Angriffs ist schnelles Handeln mit strategischer Ausrichtung gefragt. Die verschiedenen Aspekte des entstandenen Bedrohungsszenarios müssen erfasst werden.
Konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der eigenen Sicherheit und Kontrolle über insbesondere persönliche Daten unterscheiden sich natürlich je nach Art des Angriffs (Online-Fake-Shop ... Sextortion...), jedoch ist das grundsätzliche Herangehen vergleichbar und verfolgt ähnliche Ziele.
Im Kern geht es darum, Datenkontrolle und Cybersicherheit zurück zu gewinnen und entstandene Risiken und Schäden effektiv unter Kontrolle zu bringen.
Cybersicherheit und Datenschutz
Mit der Fokussierung auf Cybersicherheit und Datenschutz werden zwei eng miteinander zusammenhängende Bereiche der von Cyber-Angriffen attackierten digitalen Felder in den Blick genommen. Gestützt auf IT-forensische wie auch juristische Erfahrung werden die Besonderheiten des Einzelfalls erfasst und nach dem neusten Stand der Technik im Interesse der Betroffenen in Handlungsprogrammen umgesetzt.
Im Ergebnis geht es dabei nicht nur um die Vorfallsbearbeitung, sondern auch darum, präventiv für die Sicherheit in der Zukunft zu sorgen. Das Datenschutzrecht hilft dabei, Informations- und Auskunftsrechte gegenüber Verantwortlichen durchzusetzen und ggf. bestehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Datenschutz + Schadenersatz
Vor dem Hintergrund unserer Kompetenzen und Erfahrungen sowohl im IT-forensischen wie auch juristischen Bereich beraten und unterstützen wir Betroffene von Cyber-Attacken auf drei Ebenen:
1) Eine Anleitung (Guideline/Checkliste) zu Sofortmaßnahmen ermöglicht es Betroffenen, die nach Cyber-Angriffen notwendigen Schutz- und Meldemaßnahmen konkret auf die jeweilige Angriffsart bezogen durchzuführen.
2) Anhand der soweit bekannten Daten wird in enger Kommunikation mit den Betroffenen eine konkrete Schrittfolge zur Aufarbeitung (Detection und Response) sowie zur Prävention erarbeitet, so dass Betroffene in der Lage sind, die weiteren Schritte eigenständig zu gehen.
3) Vorgangsbearbeitung: Hier übernehmen wir neben der Fallanalyse und dem Plan zur Aufarbeitung auch die vollständigen Aufarbeitung des Cyber-Incidents.